
TrioPoker Partnerprogramm-Vereinbarung
TrioPoker („Trio”) beschäftigt sich mit der Herstellung, Vermarktung und Werbung für Online-Spieldienstleistungen (der “Service”), die über das Internet mit einem PC, Modem und/oder direkten Internetzugang aufgerufen werden.
Das Unternehmen oder die Person, die den Link zur Verfügung stellt (“Referral Partner”) möchte von Trio das nicht-alleinige Recht und die einfache Lizenz erhalten, den Service und das Trio Partnerprogramm zu bewerben, vermarkten und zu fördern and Trio erklärt sich damit einverstanden, dieses Recht und diese Lizenz zu erteilen. Trio entschädigt den Referral Partner gemäß den folgenden Geschäftsbedingungen für diese Werbung:
1. Erteilung einer Werbe- und Vertriebslizenz
1.1. Trio erteilt dem Referral Partner das nicht-alleinige und nicht übertragbare Recht und die Lizenz, den Service gemäß dieser Bestimmungen und Bedingungen zu bewerben, zu vermarkten und zu fördern (Werberechte). Alle anderen Rechte und Lizenzen, die dem Referral Partner hierin nicht ausdrücklich erteilt werden, behält sich Trio vor.
2. Pflichten von Trio
2.1. Trio behält sich das Recht vor, den Service anzubieten und sein Partnerprogramm zu betreiben, und zwar in jeder beliebigen Form, die Trio für angemessen hält, und behält sich ferner das Recht vor, jeden Teil des Service jederzeit beliebig so zu ändern, wie es Trio für angemessen hält, und das Partnerprogramm ohne vorherige Mitteilung an den Referral Partner zu ändern. Jede strategische Änderung der Politik gegenüber dem Referral Partner, wie die Einstellung eines Teils der Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt, erfolgt mit vorheriger Mitteilung an den Referral Partner.
2.2. Trio behält sich das Recht vor, jeden Teil des Service einzustellen oder zu ändern und/oder das Partnerprogramm jederzeit und in jeder Weise zu ändern, die Trio für angemessen erachtet. Sollte jedoch Trio Werberechte aufgrund einer Unterlassung oder Verletzung dieser Bestimmungen und Bedingungen seitens des Referral Partners kündigen wollen, so informiert Trio“ den Referral Partner entsprechend, um dem Referral Partner Gelegenheit zu geben, gewünschte Änderungen vorzunehmen. Die Beendigung wird sieben (7) Tage nach der Kündigung an den Referral Partner wirksam, wenn die gewünschten Änderungen nicht vorgenommen wurden und/oder wenn nicht innerhalb dieser sieben-Tage-Frist andere Bedingungen vereinbart wurden.
2.3. Ungeachtet des Inhalts dieser Geschäftsbedingungen kann Trio nicht verantwortlich oder haftbar gemacht werden für Einkommensverluste des Referral Partners oder seines Verlusts der Fähigkeit, Einkommen zu generieren, selbst wenn solche Verluste daraus entstehen, dass Trio aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, den Service zu bieten und/oder sein Partnerprogramm wie in diesen Geschäftsbedingungen dargelegt zu betreiben, ungeachtet, ob dies von Trio oder von Dritten verschuldet wird.
3. Pflichten des Referral Partners
3.1. Der Referral Partner bemüht sich nach Kräften, aktiv und effektiv den Service und, optional, das Trio Partnerprogramm so breit wie möglich zu bewerben, zu vermarkten und zu fördern, um den Nutzen für den Referrel Partner und für Trio zu maximieren.
3.2. Der Referral Partner engagiert sich nur in Bemühungen der Bewerbung, Vermarktung und Verkaufsförderung, die keine Gesetze verletzen und die sich positiv auf die Geschäftsreputation von Trio auswirken. Insbesondere erklärt sich der Referral Partner einverstanden, den Service, und optional das Partnerprogramm von Trio in einer Art und Weise zu vermarkten, die dem Inhalt und der Art des Service entspricht. In diesem Zusammenhang ist Trio berechtigt, die vom Referral Partner eingesetzte Art und Methode der Werbung, Vermarktung und Verkaufsförderung im Zusammenhang mit dem Service und dem Trio Partnerprogramm zu prüfen und zu genehmigen. Die Genehmigung darf nicht unverhältnismäßig verweigert werden.
3.3. Die Genehmigung darf verweigert werden, wenn Trio nach eigenem Ermessen befindet, dass die Aktivitäten des Referral Partners den Geschäftswert und die geschäftliche Reputation von Trio beschädigen oder mindern oder Trio gesetzlich haftbar machen können.
3.4. Ungeachtet der gemäß Abschnitt 3.2 dieser Geschäftsbedingungen von Trio erteilten Genehmigung kann Trio keinesfalls haftbar gemacht werden für - und der Referral Partner entschädigt, verteidigt und hält Trio schadlos gegen - jegliche Ansprüche gegenüber Trio, die aus den Marketing- und Verkaufsbemühungen des Referral Partners resultieren.
Der Referral Partner trägt alle Kosten und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Werbung, Vermarktung und Verkaufsförderung des Service und/oder des Trio Partnerprogramms entstehen; einschließlich ohne Einschränkung alle direkt mit dem Marketing verbundenen Kosten.
4. Vergütung
4.1. In diesen Geschäftsbedingungen bezeichnet die Vergütung des Referral Partners („Prozentsatz Referrals”) die dem Referral Partner zustehende Vergütung, basierend auf (1) einem Prozentsatz der monatlichen von den Kunden („Nutzer“) erzeugten Bruttoeinnahmen („Nettospielbetrag“), die den Service nach Nutzung des Links vom Referral Parner genutzt haben und (2) einem Prozentsatz der Netto-Spielprovision, den jeder Teilnehmer des Trio Partnerprogramms erzielt hat, der zuerst durch den Referral Partner zum Trio Partnerprogramm gelangt ist.
Für Casino errechnen sich die monatlichen Bruttoeinnahmen bzw. der „Nettospielbetrag“ als die monatliche Kontoeinlage der überwiesenen Kunden abzüglich der Summe der Leistungsbilanzsalden der überwiesenen Kunden abzüglich der gesamten Abhebungsbeträge der Kunden.
Beim Poker sind die monatlichen Bruttoeinnahmen oder der "Nettospielbetrag" der gesamte Monatsbetrag, der von überwiesenen Kunden eingenommen wurde. (Eine detaillierte Berechnung der Einnahmen kann von Trio angefordert werden).
Der Referral Partner, der andere an das Trio Partnerprogramm überweist, wird als „Stammpartner" bezeichnet. Jeder überwiesene Programmteilnehmer wird als „Sub-Partner” des „Stammpartners” bezeichnet. Das Trio Partnerprogramm ermöglicht es dem Referral Partner, in seiner Eigenschaft als „Stammpartner“ Vergütungen zu erhalten, die auf einem Prozentsatz der von jedem Sub-Partner verdienten Provision basiert, und zwar auf höchstens fünf (5) „Unter-Ebenen“ (wobei Sub-Partner auf „Unter-Ebene 1“ die sind, die direkt über die Links auf der Website des Stammpartners an das Partnerprogramm verwiesen wurden und Sub-Partner auf „Unter-Ebene 2“ sind diejenigen, die über die Links auf der Website eines Sub-Partners auf Unterebene 1 verwiesen wurden und so weiter.).
Der tatsächliche Prozentsatz für Referrals ist wie folgt:
(1) 25%-45% des Netto-Rake, erzeugt von Nutzern, die den Service nach Anklicken des Links auf der Website des Referral Partners in Anspruch nehmen. Der tatsächliche Prozentsatz auf alle Bruttoeinnahmen über EURO 100.000/Monat (von Nutzern, die den Service nach Anklicken des Links auf der Website des Referral Partners in Anspruch nehmen) ist durch eine separate Vereinbarung zwischen den Parteien zu regeln, zuzüglich
(2) 10%-1% der monatlichen Provision auf den Netto-Rake, eingenommen durch die Sub-Partner des Referral Partners auf den Unterebenen 1 bis 5. Der tatsächliche an den Referral Partner zu zahlende Prozentsatz geht aus der nachfolgenden Tabelle hervor:
| Unterebene | Angewendeter Prozentsatz |
| 1 | 10% |
| 2 | 8% |
| 3 | 5% |
| 4 | 2.5% |
| 5 | 1% |
4.2. Auf Verlangen des Referral Partner bezahlt Boss Casinos den Referral Partner monatlich für die während und/oder vor dem vorangehenden Kalendermonat erbrachten Leistungen. Eingeforderte und genehmigte Zahlungen erfolgen vor dem 20. Tag eines Monats durch Zahlungsanweisung zugunsten des Referral Partners. Unterschreitet der dem Referral Partner zustehende Vergütungsbetrag in einem Monat EURO 50, dann erfolgt die Zahlung im Folgemonat, wenn der aufgelaufene Betrag größer oder gleich EURO 50 ist.
4.3. Für das Produkt Poker ist der Partner verantwortlich für 100% der Bonuskosten.
4.4. Trio ist berechtigt, Zahlungen an den Referral Partner einzubehalten, wenn der Referral Partner diese Geschäftsbedingungen verletzt.
5. Dauer und Beendigung
5.1. Trio ist berechtigt, Werberechte mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Referral Partner diese Geschäftsbedingungen in erheblicher Weise verletzt. Solche Vertragsverletzung umfasst unter anderem Situationen, in denen der Referral Partner Anstrengungen in Werbung, Marketing, Vertrieb und Verkaufsförderung unternimmt, die den Firmenwert und die Geschäftsreputation von Trio schädigen oder Trio gesetzlicher Haftung aussetzen würden.
5.2. Bei Kündigung der Werberechte gibt der Referral Partner Trio unverzüglich alle Materialien zurück, an denen Trio ein Eigentumsrecht besitzt und die sich im Besitz des Referral Partners und/oder im Besitz der Agenten, Bediensteten und Mitarbeiter des Referral Partners befinden. Der Referral Partner wird ferner unverzüglich alle Hyperlinks und Materialien, an denen Trio ein Eigentumsrecht hat, von der Website des Referral Partners bzw. den Websites der Agenten des Referral Partners entfernen.
5.3. Werden die Werberechte gekündigt, ohne dass der Referral Partner diese Geschäftsbedingungen verletzt hat, dann hat der Referral Partner für vier Monate nach Kündigung der Werberechte Anspruch auf Zahlung eines Überweisungsprozentsatzes wie in Abschnitt 4.1 beschrieben.
5.4. Nutzer, die die Einrichtungen und Dienstleistungen von Trio nutzen, und alle Informationen im Zusammenhang mit diesen Nutzern, bleiben zu jeder Zeit Eigentum von Trio.
6. Abrechnungen
6.1. Alle dem Referral Partner zustehenden Zahlungen erfolgen am zwanzigsten (20.) eines Monats und sind Zahlungen für Leistungen, die während oder vor dem vorangehenden Monat erbracht wurden. Der Zahlung liegt eine schriftliche Erklärung bei, aus der die Berechnung des an den Referral Partner zu zahlenden Betrags basierend auf den in Abschnitt 4.1 dargelegten Bedingungen hervorgeht. Ferner kann die Abrechnung von Zeit zu Zeit von Trio angepasst werden, um Überzahlungen, Ausgleichsbuchungen für den Kunden und/oder Gutschriften oder Unterzahlungen an Kunden durch Trio zu berücksichtigen.
6.2. Der Referral Partner kann den Prozentsatz für Referrals und Zahlungen in Echtzeit auf einer sicheren Website durch Nutzung eines Online-Monitoringsystems überwachen.
7. Exklusivität, Wettbewerbsverbot und Eigentum des Servicenamens
7.1. Der Referral Partner erklärt sich damit einverstanden, versteht und erkennt an, dass Trio Vereinbarungen dieser Art mit Dritten abschließen kann, um den Service oder eine ähnliche Version davon zu fördern.
7.2. Der Referral Partner hat für die Verwendung von Warenzeichen, Logos, Urheberrechte, Handelsnamen oder Bezeichnungen, die Eigentum von Trio sind, keinerlei Zahlungen geleistet, und nichts in diesen Geschäftsbedingungen gibt dem Referral Partner Rechte, Eigentumsrechte oder Anteile an denselben.
7.3. Der Referral Partner erkennt an, dass bei allem oben Gesagten Trio alle Urheberrechte und anderen Eigentumsrechte besitzt und behält, dies gilt in gleicher Weise im Hinblick auf jegliche von Trio zur Verfügung gestellte Software. Der Referral Partner darf keinen Anspruch oder Anteil geltend machen an Warenzeichen, Handelsnamen, Urheberrechten, Servicemarken oder Logos, die Trio gehören oder von ihm lizenziert sind, oder irgendetwas tun, was deren Gültigkeit oder Einklagbarkeit beeinträchtigt. Hierzu gehört jede Handlung oder Beihilfe bei Handlungen, die Urheberrechte an Software verletzt oder zu einer Verletzung derselben führt.
7.4. Ohne Einschränkung des oben Gesagten darf der Referral Partner nicht selbst versuchen, oder Dritten dabei helfen, zu versuchen, ein Warenzeichen, Handelsnamen oder andere Eigentumsrechte bei einer Behörde (Bundes-, Provinz-, lokal oder sonstige) oder bei einer anderen Einheit oder offiziellen Stelle eintragen zu lassen, es sei denn mit der ausdrücklichen, eindeutigen und klaren vorherigen Zustimmung von Trio. Der Referral Partner darf der Software keine weiteren Warenzeichen, Logos oder Handelsbezeichnungen zufügen; und stellt sicher, dass keine der Warenzeichen (oder Variationen derselben) in einem Teil des Namens des Referral Partners noch in einem der Namen, unter denen der Referral Partner Geschäfte macht, erscheint. Der Referral Partner darf keine Warenzeichen, Logos oder Handelsnamen von Trio für Produkte verwenden, die nicht von Trio sind. Der Referral Partner darf Hinweise auf Eigentumsrechte an von Trio zur Verfügung gestellten Objekten nicht verändern, löschen, verunstalten oder überdrucken.
8. Vertraulichkeit und Nichtoffenlegung
Der Referral Partner und Trio vereinbaren beide, dass jede Partei Zugriff haben kann auf und Kenntnis erlangen kann von vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei. Der Referral Partner und Trio vereinbaren insbesondere, solche vertraulichen Informationen nicht zu missbrauchen, sie sich nichtwiderrechtlich anzueignen und sie Dritten weder direkt noch indirekt offen zu legen.
9. Zusicherungen, Gewährleistungen und Schadloshaltung
9.1. Der Referral Partner sichert zu, gewährleistet und verpflichtet sich gegenüber Trio, dass er über alle erforderlichen Rechte, Lizenzen, Genehmigungen und Geschäftskonzessionen verfügt; und alle anwendbaren Gesetzte, Bestimmungen und Vorschriften im Zusammenhang mit der Förderung des Service und/oder des Trio Partnerprogramms bei Nutzern und anderen beachtet.
9.2. Der Referral Partner verpflichtet sich, Trio schadlos zu halten gegen und zu entschädigen für Ansprüche, Haftungen, Klagegründe, Schadensersatz, Urteile, Kosten und Aufwendungen, die durch eine Verletzung oder behauptete Verletzung irgendeiner Zusicherung, Gewährleistung oder Vereinbarung in diesem Abschnitt 9 oder in diesen Geschäftsbedingungen durch den Referral Partner entstehen oder damit verbunden sind.
10. Maßgebendes Recht
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von Gibraltar und ist ihnen entsprechend auszulegen.
Überarbeitungsdatum: 20.06.2008


